Maison relais

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Beschreibung

Voraussetzung zum Anspruch auf Hilfeleistung der betroffenen Person ist ein ärztliches Attest, welches die Sehbehinderung belegt. Das Beratungsteam verpflichtet sich, jeder sehbehinderten resp. blinden Person zu helfen, die dessen Hilfe erwünscht.

Informationen über Sehbehinderung und Blindheit werden Betroffenen, wie auch Angehörigen weitergegeben und Kontakte werden hergestellt. Unser Dienst hilft betroffenen Personen und bietet Unterstützung bei verschiedensten Alltagsproblemen.


Der mobile Dienst „Berodung, Betreiung a Fräizäit“ (BBF) bietet eine professionelle Betreuung und Begleitung blinder und sehbehinderter Menschen in folgenden Bereichen:

  • Selbständigkeit im Alltag
  • Orientierung und Mobilität
  • Umgang mit technischen und blindenspezifischen Hilfsmittel
  • Gesellschaftliche Eingliederung
  • Vorbeugung und Sensibilisierung

 

Ziel des „Berodung, Betreiung a Fräizäit“ – Dienstes ist, den betroffenen Menschen, Hilfe im Alltag zu geben, damit sie ein selbstbestimmtes Leben in größtmöglicher Autonomie und sozialer Integration führen können.