Aufnahmebedingungen
Montag, den 10. August 2009 um 11:18 Uhr
Das Blannenheem ist eine soziale Institution der Altenbetreuung, und somit als Centre Intégré Privé pour Personnes Âgées (CIPPA) anerkannt.
Seine Aufgabe ist die Blinden- und Sehbehindertenbetreuung. Es ist Eigentum der Luxemburgischen Blindenvereinigung, welche als Trägervereinigung fungiert und ohne Fremdeinwirkung die Leitung des Hauses sichert.
Laut Statuten der Blindenvereinigung und Schenkungsurkunde können Blinde und stark Sehbehinderte Aufnahme im Heim finden, auch wenn sie das Alter von 65 Jahren noch nicht erreicht haben. Des weiteren wohnen, abhängig von der demographischen Entwicklung innerhalb des Hauses eine bestimmte Zahl Nichtsehbehinderter im Heim.
Die Aufnahme von neuen Bewohnern wird nicht durch etwaige Pflegeabhängigkeit erschwert, und somit ist auch die Neuaufnahme von Schwerstpflegedürftigen möglich.
Ziel unserer Bemühungen ist es, dass Sie Ihren Lebensabend so autonom und selbstverantwortlich wie möglich bei uns in Zufriedenheit und Würde verbringen, mit einem Gefühl von Geborgenheit und umgeben von menschlicher Wärme.
Zu diesem Zweck wollen wir Sie mit Ihren gesamten biologischen, psychologischen, sozialen und religiös- ethischen Seiten des Lebens verstehen. Deshalb wollen wir unser gesamtes Handeln von Ihren Bedürfnissen, so wie sie sich durch Ihre ganz persönliche Biographie entwickelt haben, lenken lassen!
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